Strahlenschutz im Gesundheitswesen – Pflichten und Best Practices

Strahlenschutz im Fokus: Was medizinisches Personal über Sicherheit und Pflichten wissen muss.

Der Strahlenschutz spielt im Gesundheitswesen eine zentrale Rolle – besonders in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie. 

Hier geht es nicht nur um den Schutz von Patienten, sondern auch um die Sicherheit der Mitarbeiter, die täglich mit ionisierender Strahlung arbeiten. Doch was bedeutet Strahlenschutz konkret, welche gesetzlichen Vorgaben gibt es, und welche Pflichten haben Sie als Arbeitnehmer, etwa als Zeitarbeiter bei Medyourjob

Dieser Blogbeitrag gibt Ihnen einen umfassenden Überblick und beleuchtet speziell die Verantwortung von Beschäftigten im Gesundheitswesen.

1. Strahlenschutz im Gesundheitswesen: Warum ist er so wichtig?

Die Arbeit mit ionisierender Strahlung ist aus dem medizinischen Alltag nicht wegzudenken. Ob beim Einsatz von Röntgengeräten, CT-Scannern oder in der Strahlentherapie – diese Technologien ermöglichen präzise Diagnosen und lebensrettende Behandlungen. Gleichzeitig bergen sie Risiken: Eine zu hohe oder unkontrollierte Strahlendosis kann sowohl für Patienten als auch für Mitarbeiter gesundheitsschädlich sein.

Ziel des Strahlenschutzes ist es daher, den Nutzen medizinischer Anwendungen mit möglichst geringen Risiken zu verbinden. Hierfür gilt das sogenannte ALARA-Prinzip („As Low As Reasonably Achievable“): Jede Strahlenexposition muss so gering wie möglich gehalten werden. Dies erfordert die konsequente Einhaltung von Vorschriften und den Einsatz moderner Schutzmaßnahmen.

2. Gesetzliche Grundlagen: Ihre Rechte und Pflichten

Strahlenschutz im Gesundheitswesen ist in Deutschland klar geregelt. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:

  • Strahlenschutzgesetz (StrlSchG): Es bildet die Basis für den Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und regelt u. a. den Umgang mit Strahlenquellen und die Anforderungen an die Überwachung der Strahlenbelastung.
  • Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Sie ergänzt das Gesetz und enthält detaillierte Vorgaben, wie z. B. Dosisgrenzwerte, Unterweisungs- und Meldepflichten.
  • DGUV Vorschrift 11 („Strahlenschutz“): Diese Regelung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gibt praxisnahe Empfehlungen zur Arbeitssicherheit und Prävention.

Ob als fest angestellter Mitarbeiter oder als Zeitarbeiter bei Medyourjob: Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben ist verpflichtend und schützt sowohl Sie selbst als auch Ihre Kollegen und Patienten.

3. Pflichten der Mitarbeiter im Strahlenschutz

Wer im Gesundheitswesen mit ionisierender Strahlung arbeitet, trägt Verantwortung. Als Arbeitnehmer – ob festangestellt oder in der Zeitarbeit bei Medyourjob – müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen, um sich und andere vor Strahlenrisiken zu schützen.

a) Tragen von Dosimetern

  • Alle strahlenexponierten Mitarbeiter müssen ein Dosimeter tragen, das ihre individuelle Strahlenbelastung misst. Diese Geräte, die z. B. als Personen- oder Ringdosimeter verfügbar sind, werden regelmäßig ausgewertet. Die Ergebnisse dienen dazu, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.

b) Umgang mit dem Strahlenpass

  • Falls Sie in mehreren Einrichtungen tätig sind, etwa als OTA (Operationstechnische/r Assistent/in) oder Pflegekraft bei Medyourjob, benötigen Sie einen Strahlenpass. Dieser dokumentiert Ihre kumulative Strahlenbelastung und hilft, die Belastungsgrenzen im Überblick zu behalten. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einträge im Strahlenpass regelmäßig zu aktualisieren und zu überprüfen.

c) Teilnahme an Unterweisungen

  • Alle Mitarbeiter, auch Zeitarbeiter bei Medyourjob, sind verpflichtet, jährlich an Strahlenschutzunterweisungen teilzunehmen. Diese Schulungen vermitteln wichtige Kenntnisse, z. B. zum Umgang mit Strahlengeräten, den Gefahren von Strahlung und den Schutzmaßnahmen.

d) Persönliche Schutzausrüstung

  • Abhängig vom Einsatzbereich müssen Sie geeignete Schutzausrüstung tragen, z. B. Bleischürzen, Bleihandschuhe oder Strahlenschutzbrillen. Diese schützen besonders empfindliche Körperbereiche, wie die Schilddrüse oder die Augen, vor schädlicher Strahlung.

e) Einhaltung der Arbeitszeitregelungen

  • In strahlenintensiven Kontrollbereichen gelten besondere Arbeitszeitregelungen. Diese sollen sicherstellen, dass Sie die maximal zulässigen Jahresdosen nicht überschreiten.

f) Meldepflichten

  • Jede unvorhergesehene Strahlenexposition oder ein fehlerhaftes Gerät müssen Sie umgehend melden – entweder an den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten oder direkt an Ihren Arbeitgeber, z. B. Medyourjob, wenn Sie dort als Zeitarbeiter tätig sind.

4. Dosimeter und Strahlenpass: Was Sie  wissen müssen

Dosimeter: Ihre persönliche Strahlenüberwachung

Ein Dosimeter ist ein unverzichtbares Instrument, um Ihre individuelle Strahlenbelastung zu messen. Diese Geräte gibt es in verschiedenen Varianten, z. B.:

  • Personendosimeter: Werden am Körper getragen und messen die Gesamtbelastung.
  • Ringdosimeter: Erfassen die Strahlenexposition speziell an den Händen, z. B. bei Arbeiten in der Nuklearmedizin.

Die Strahlenbelastung wird regelmäßig von Ihrem Arbeitgeber kontrolliert. Überschreiten die Messwerte die zulässigen Grenzwerte (z. B. 20 mSv/Jahr für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A), sind Maßnahmen zur Dosisreduktion erforderlich.

Strahlenpass: Wichtig für Zeitarbeiter und Mitarbeiter mit wechselnden Einsatzorten

Der Strahlenpass ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, wenn Sie in mehreren Einrichtungen tätig sind. Typische Beispiele hierfür sind Zeitarbeiter bei Medyourjob, die in verschiedenen Krankenhäusern oder Praxen arbeiten. Der Strahlenpass enthält:

  • Ihre bisherigen Strahlenwerte, die von jedem Einsatzort dokumentiert werden.
  • Die Gesamtbelastung, damit Sie die gesetzlich zulässigen Dosisgrenzen nicht überschreiten.

Arbeitgeber – wie z. B. Medyourjob – müssen sicherstellen, dass die Angaben im Strahlenpass immer aktuell sind. Stellen Sie daher sicher, dass Sie Ihren Pass regelmäßig vorlegen und von allen Einsatzorten korrekt führen lassen.

5. Maßnahmen zur Einhaltung des Strahlenschutzes

Ein effektiver Strahlenschutz erfordert eine Kombination aus technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen:

  • Technische Maßnahmen: Einsatz moderner Geräte, regelmäßige Wartung von Strahlengeräten und Abschirmungen (z. B. Bleiwände).
  • Organisatorische Maßnahmen: Festlegung von Kontrollbereichen, Überwachung der Dosiswerte und Erstellung von Strahlenschutzplänen.
  • Personelle Maßnahmen: Ernennung eines Strahlenschutzbeauftragten, Durchführung regelmäßiger Schulungen und Überprüfung der Schutzausrüstung.

Ob als festangestellter Mitarbeiter oder in der Zeitarbeit bei Medyourjob: Sie spielen eine aktive Rolle dabei, den Strahlenschutz in Ihrem Arbeitsumfeld sicherzustellen.

6. Fazit: Strahlenschutz ist Teamarbeit

Strahlenschutz im Gesundheitswesen ist keine Einzelaufgabe, sondern ein gemeinsamer Prozess, an dem alle Mitarbeiter beteiligt sind. Ob als Radiologe, Pflegekraft, OTA oder Zeitarbeiter bei Medyourjob: Die Einhaltung der Strahlenschutzrichtlinien schützt nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Kollegen und Patienten.

Mit klaren gesetzlichen Vorgaben, persönlicher Verantwortung und moderner Technik lässt sich der Strahlenschutz effektiv umsetzen – und so ein sicheres Arbeitsumfeld gewährleisten.

Quellen:

  1. Strahlenschutzgesetz (StrlSchG): www.gesetze-im-internet.de/strlschg
  2. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): www.gesetze-im-internet.de/strlschv
  3. DGUV Vorschrift 11 „Strahlenschutz“: www.dguv.de
  4. Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP): www.icrp.org

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